2. ASP-Informationsversammlung am 24.04.2019
Am 21. Dezember 2018 ist die Neufassung der Schweinepest-Verordnung in Kraft getreten.
Mit diesem Hintergrund lädt der Vorstand der IGS Thüringen zur 2. ASP-Informationsversammlung der Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Thüringen e.V.
am Mittwoch, 24. April 2019, von 16.00 Uhr – 19.00 Uhr
in den Gasthof Schloss Hubertus (Arnstädter Chaussee 9, 99096 Erfurt)
herzlich ein.
Neben neuen Wegen zur Reduzierung der Schwarzwildbestände in Thüringen sollen die Neuregelungen der o.g. Verordnung, die überwiegend als Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP beim Wildschwein dienen, erklärt werden. Die Reglungen betreffen aber auch den Bereich der Untersuchungsregime. Diese regelt u.a. das Verbringen von Schweinen aus einem Betrieb, der bei einem ASP-Ausbruch (beim Wildschwein) im gefährdeten Gebiet liegt. Ziel der Veranstaltung ist die Darstellung und Erläuterung der geltenden Rechtsvorschriften.
Als Referenten treten auf:
- Detlef Sommer
Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirksinhaber e. V.
Neue Wege zur Reduzierung der Schwarzwildbestände in Thüringen
- Dr. Michael Elschner
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Informationen zur Neufassung der Schweinepest-Verordnung
Interessierte sind herzlich willkommen.