Aller guten Dinge sind drei
Wer den Dingen auf den Grund gehen will, muß manchmal das Unterste nach oben kehren
, dieses Motto gehört offensichtlich zu den Arbeitsprinzipien unserer Landwirtschaftsministerin Susanna Karawanskij, die sich am 29. November zum dritten Mal in diesem Jahr Zeit für die Sorgen der Schweinehalter nahm. Wie im Juni versprochen, besuchte sie die AG Neunheilingen. Der Betrieb hatte bereits in 2022 vor Ablauf der gesetzlich verbindlichen Übergangsfrist mehr als 300 Abferkelplätze auf Bewegungsbuchten umgebaut. Mit einer Größe von über 6,5 m² entsprechen diese den Anforderungen der in 2021 novellierten TierSchNutztV. Zur Zeit ist der Betrieb mit der Planung des Umrüstung des Deckbereiches beschäftigt, das Umbaukonzept soll in den nächsten Tagen beim zuständigen Veterinäramt eingereicht werden. Dennoch ist nicht alles im grünen Bereich, obwohl viel Geld investiert wurde und weiter werden soll. Warum, erläuterte Marco Hesse, Geschäftsführer der AGN, der für Landwirtschaft zuständigen Ministerin im Abferkelstall. Wenn die neuen Ausführungshinweise durch die AG Tierschutz eins zu eins verbindlich werden, dann müssen wir diese neuen Buchten trotz behördlicher Zustimmung durch das zuständige Veterinäramt nochmals vergrößern.
Stein des Anstoßes ist ein Halbsatz in § 24 Abs. 4 der Verordnung. Im Stall vor den geöffneten Buchten stehend konnte die Ministerin wahrnehmen, dass ein ungehindertes Umdrehen
bei dem dargebotenen Platzangebot für die Sauen möglich ist. Ich verstehe ihre Nöte jetzt und werde versuchen, hier Klarheit zu schaffen. Natürlich brauchen Sie als Tierhalter rechtsverbindliche Vorgaben, die Bestand haben, ohne Gefahr zu laufen, dass geänderte Ausführungshinweise sie wieder in Zugzwang bringen.
Die Ministerin versicherte der IGS Thüringen, noch im Dezember die notwendigen Vorbereitungen für die nächste Amtschefkonferenz, die dann unter Vorsitz von Thüringen steht, auf den Weg zu bringen.