01.03.2024rss_feed

Bundesprogramm "Umbau Tierhaltung" startete am 1.3.24

Am 1. März 2024 startete das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Gefördet werden tiergerechtere Stallneu- und -umbauten (d.h. Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio) und ab 1. April 2024 anteilig auch die laufenden Mehrkosten für Schweinehalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Premiumanforderungen an das Tierwohl erfüllen. Anträge müssen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.

Für das Programm, dessen Laufzeit auf sieben Jahre begrenzt ist, steht insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Förderhöhe für die investive Förderung wird gestaffelt:

  • Bei Investionen bis 500.000 Euro bis 60%,
  • Bei Gesamtbausummen von bis 2 Millionen Euro bis 50%
  • Bei weiteren Kosten bis fünf Millionen Euro bis zu 30 %.

Die Förderung der laufenden Mehrkosten als jährlicher Zuschuss pro gehaltenem förderfähigen Tier wird nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt:

  • Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden.
  • Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.
  • Die genannten Förderobergrenzen gelten nicht als Bestandsbegrenzung, d.h. auch größere Betriebe können grundsätzlich förderfähig sein.
  • Auch Teilbetriebsumstellungen sollen förderfähig sein.

Die Höhe der jährlich gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten werden durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt und in Kürze veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Förderverfahren einschliesslich der Förderrichtlinien finden Sie hier: