Bundesrat stimmt über 7. Novelle der TierSchNutztV ab
Am Freitag der kommenden Woche (14.2.20) wird der Bundesrat unter dem Tagesordnungspunkt 38www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/985/tagesordnung-985.htmlüber die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
debattieren und abstimmen, der u.a. die Haltung von Schweinen neu regelt. Für die Sauenhalter geht es um viel wenn nicht sogar um alles. Wie die Bauernzeitung berichtet, gehen die Änderungsvorschläge zum Teil sehr deutlich über den Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinaus: Die Vorschläge für das Platzangebot der Sauen und die Übergangfristen sind die kritischsten Punkte. Schlägt das BMEL für die Abferkelbox bereits sehr ehrgeizige 6,5 m² für die Sau vor, verlangt die Mehrheit der Länder 7,0 m². Ähnliche Auch die im BMEL-Entwurf vorgeschlagene Übergangsfrist von bis zwölf Jahren halten die Länder acht Jahre für angemessen.
Die Bauförderung Landwirtschaft (BFL), ein Verein von Firmen, Beratern und Wissenschaftlern, die die Tierhaltung in Deutschland mindestens erhalten, bestenfalls fördern wollen, begrüßt ausdrücklich die Weiterentwicklung des Tierschutzes durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
. Bereits in der Praxis gesammelte Erfahrungen zur Verbesserung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSNHV) können in den Entwurf einfließen können, denn dies verbessert sehr die Umsetzbarkeit im Sinne des Tierschutzes! Auf der Basis von diesem, zwischen Firmen, Beratern und Wissenschaftlern erarbeitetem und abgestimmten Wissen, hat die BFL Lösungsansätze zur Weiterentwicklung der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet. Diesen BFL-Lösungsansätzen haben sich mehrere Gruppen von praktizierenden Tierhaltern und praktizierenden Fachtierärzten, u.a. auch die IGS Thüringen e.V. angeschlossen. Die Stellungnahme ist beigefügt.