18.06.2020rss_feed

Endlich ein positives Signal oder ein Lockangebot?

Es ist ein wunder Punkt gewerblicher Tierhaltungsanlagen in Punkto Zukunftsfähigkeit: Nachdem 2013 die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich eingeschränkt wurde, fielen diese Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen. Das hatte die Konsequenz, dass bei wesentlichen baulichen Änderungen ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden musste. Wie die Bauernzeitung berichtet, sieht ein Gesetzentwurf wesentliche Erleichterungen vor. Voraussetzung soll sein, dass die Umbauten gewerblicher Ställe die vor 2013 gebaut wurden, der Verbesserung des Tierwohls dienen.

Hintergründe und Erfolgsaussichten auch im Zusammenhang mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung lesen sie Bauernzeitung.