12.07.2023rss_feed

Fortbildungsschulung zum Sachkundenachweis Isoflurannarkose

Alle Personen, die für die Durchführung der Isofluranbetäubung mit geeigneten Narkosegeräten über einen Sachkundenachwies verfügen, müssen ihre Kenntnisse gemäß § 6 Absatz 6 der FerkBetSachkV regelmäßig auffrischen und aktualisieren. Die Fortbildung ist verpflichtend innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises zu absolvieren. Die mindestens zweistündige Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird, kann jeder Tierarzt oder Tierärztin durchführen. Technischen Teilaspekte, die Narkosegeräte betreffen, können auch von fachkundigen Nichttierärzten gelehrt werden.
Nach dem Erlass des TMASGFF vom 11. Juli 2023 sollte die Grundlage der Fortbildungsschulung die aktuelle Version der bundesweit abgestimmten Schulungsunterlagen des Isoflurannarkose Kompetenzzentrum verwendet werden. Die Teilnehmer erhalten einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsschulung.
Sachkundige Mitarbeiter Thüringer Betriebe können den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsschulung in zentralen Veranstaltungen in Stadtroda (am 13.9.23 bzw. 18.11.23), Erfurt (am 27.9.23) und Nordhausen (am 18.10.23) der Landvolkbildung Thüringen e.V. erlangen.
Die Tierärzte Wonsees bieten eine praxisnahe Lösung zur Schulung und Überprüfung der Mitarbeiter an, bei der Schulung und Überprüfung direkt im Betrieb stattfinden (Terminvereinbarungen sind unter info@tieraerzte-wonsees.de oder telefonisch unter 09274 909 9740 möglich). Auch diese Fortbildungskurse sind vom zuständigen Ministerium anerkannt.


Erlass des TMASGFF vom 11.7.2023 und Checkliste Praxisüberprüfung


Information der Tierärzte Wonsees zur Fortbildungsschulung im Betrieb