Landwirtschaft als systemrelevante Infrastruktur anerkannt
Wie die Bauernzeitung berichtete, wurde heute, am 23. März 2020, die Land- und Ernährungswirtschaft vom Bundeskabinett als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Dies hat weitreichende Konsequenzen, denn es ist hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.
Wesentlich u.a. auch, dass das Bundesarbeitsministerium eine Verordnungsermächtigung erhält, angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen, die auch die landwirtschaftliche Erzeugung ausdrücklich berücksichtigt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (Zehn-Stunden-Grenze, Sechs-Tage-Woche) nicht ausreichen, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können.