Stallbilanz - Abgabetermin 31. März
Seit 2023 Jahr müssen Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen (sogenannte E
-Anlagen), bis spätestens 31.03. des Folgejahres der zuständigen Immissionsschutzbehörde die Daten für die an den Energie- und Nährstoffbedarf angepasste Fütterung vorlegen.
Das Berechnungstool Massenbilanzierung (Schweine/Geflügel) zur Plausibilisierung der Best Verfügbaren Technik (BVT)
, das von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL, Grub) erarbeitet wurde, kann für die Nachweisführung für das Jahr 2024 genutzt werden. Es ist nach Überarbeitung durch die DLG unter dem Link als Exceltabelle Stallbilanz-Rechner_DLG.xlsx
mit entsprechenden Anpassungen für das Jahr 2024 abrufbar.