T(h)ür Tierwohl – Antragstellung bis 30. September 2024
Der Freistaat Thüringen bietet allen interessierten Tierhaltern mit der Förderrichtlinie T(h)ür Tierwohl seit 2022 eine deutlich erweiterte Tierwohlförderung an. Vom 03.09.2024 bis zum 30.09.2024 ist es wieder möglich, Neuanträge sowie Änderungsanträge für bestehende Verpflichtungen für die nächsten 4 Jahre für die Tierwohlmaßnahmen Rind (Sommerweidehaltung), Schwein und Genetische Ressource zu stellen.
Die wesentlichsten Änderungen für die Maßnahmengruppe Schweine sind:
- Es ist ein teilweiser Förderstufenwechsel möglich.
- Die Förderobergrenzen in der Maßnahmengruppe Schweine (S2, S3 und S4) wurden auf 1.300 Sauenplätze, 6.000 Ferkelaufzucht- bzw. 7.000 Mastplätze je Antragsteller erhöht!
Im Rahmen der Förderung für Genetische Ressourcen sind jetzt auch die Rassen Leicoma sowie Schwäbisch-Hällisches-Schwein förderfähig.