T(h)ür Tierwohl - Auszahlungsantrag bis 15.5.24 stellen
Thüringer Tierhalter, die an der Thüringer Tierwohlförderung teilnehmen, müssen neben dem Verwendungsnachweis, der bis zum 30.4.24 einzureichen ist, bis zum 15.5.24 einen Auszahlungsantrag stellen. Die Einhaltung beider Termine sind zwingende Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.
Der Auszahlungsantrag muss über das Antragsportal PORTIA digital eingereicht werden. Grundlage dafür ist der Sammelantrag (InVeKoS-Antragstellung)
, über den im Punkt I betriebsbezogene Daten anzugeben sind. Über II Zusätzliche Angaben
muss zur Prüfung der Eigenschaft aktiver Landwirt
u.a. die Mitgliedschaft in der Unfallversicherung angegeben werden. Unter III Anträge
wird der Auszahlungsantrag Tierwohl (TW.AZ) beantragt.
Die Anlagen Betriebsstätten für Tierhalter
und Anlage Tierbestand
sind ebenfalls beizufügen und werden mit dem Auszahlungsantrag Tierwohl
vervollständigt. Dafür ist der Antrag auf Auszahlung der Zuwendung aus dem Bewilligungsbescheid zur Tierwohlmaßnahmengruppe Schwein (TS.AZ)
und die Erklärung zur Vorlage des Verifizierungsnachweis und die Verpflichtung zur Führung und Nachweis eines Bestandregisters usw. zu aktivieren (Häkchen setzen!). Der Verifizierungsnachweis kann als Datei in PORTIA hochgeladen werden.
Die beantragten Fördermittel für das Verpflichtungsjahr 2023 werden dann spätestens bis zum 30. Juni 2024 ausgezahlt.