Thüringer Landtag fordert Beteiligung an Kosten der Tierkörperbeseitigungskosten
Der Thüringer Landtag hat auf Wirken der CDU-Fraktion innerhalb der Haushaltsverhandlungen in seiner 125. Sitzung am 20. Dezember 2023 die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Entwurf zur Änderung des Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (ThürTierNebG) vorzulegen, mit dem die Beteiligung des Landes zu einem Drittel an den Kosten der Tierkörperbeseitigung festgeschrieben wird. Dazu stellt der Landtag im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von drei Millionen Euro bereit, wie in dem Beschluss veröffentlicht wurde.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 24.1.2024 in den Landtag eingebracht.