Thüringer Landwirtschaftsministerium fördert Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration
Das Thüringer Landwirtschaftsministerium hat am 7. Juli 2020 eine Richtlinie
zur Förderung der Einführung von Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration in Kraft gesetzt. Bei Einführung der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration kann Thüringer Betrieben ab sofort bis zum 31.12.2020 auf Antrag eine Prämie gezahlt werden. Die Prämie soll pauschal die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die für die neuen Verfahren z.B. für den Tierarzt, Medikamente oder Narkosegeräte usw. entstehen.
Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare sind auf dem Internetportal des TMIL abrufbar unter:
infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung unter Weitere Fördermaßnahmen - Stichwort Tierwohl.