27.06.2023rss_feed

Tierwohlförderung für Schweinehalter in Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bietet seit 2021 eine Tierwohlförderung in der Schweinehaltung an, mit der mehr Platz und Haltung auf Stroh in den Ställen finanziell unterstützt wird. Nach einer Medieninformation des TMIL werden bis Ende Juni insgesamt 1,2 Mio. Euro für 107 Tierhalter:innen für das erste Tierwohljahr 2022 ausgezahlt.

Für den Schweinehaltungsbereich wurde die Tierwohlförderung mit dem Förderprogramm "T(h)ür Tierwohl" Anfang 2023 nochmals erweitert. Nach Angaben des TMIL stehen bis 2027 hierfür insgesamt 30 Mio. Euro EU- und Landesmittel bereit.

Sauenhaltern, Ferkelaufzüchtern und Schweinemästern können verfahrensbedingte laufende Mehrkosten ausgeglichen werden, die für die Einführung und Etablierung tiergerechter Haltungsverfahren entstehen. Die zu erfüllenden Anforderungen wurden in drei Förderstufen definiert, welche über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinausgehen. Dazu zählen die vorfristige Umsetzung der TierSchNutztV in der Sauenhaltung im Abferkel- und Deckbereich, mehr Platz, Buchtenstrukturelemente sowie Außenklima und sogar Auslaufmöglichkeiten in der höchsten Tierwohlförderstufe. Damit fördern wir bessere Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung und gezielt die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren mehr Wohlbefinden in den Ställen bieten, so Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij.
Die Förderung begann ab 2023 und wird mit einem Verpflichtungszeitraum von 5 Jahren angeboten. Für knapp 50 Antragsteller aus dem Schweinebereich konnte eine Förderung von ca. 4 Mio Euro bewilligt werden. Die Auszahlung wird nach gründlicher Prüfung erstmalig im Juni 2024 erfolgen.

Von Ende August bis zum 30. September 2023 können auf Basis der Tierwohlförderrichtlinie T(h)ür Tierwohl wieder Anträge auf Bewilligung der Teilnahme an diesem Förderprogramm für den ab 1. Januar 2024 beginnenden fünfjährigen Verpflichtungszeitraum gestellt werden.