Verwendungsnachweis T(h)ür Tierwohl Schwein - Frist 30.4.24
Thüringer Betriebe, die für die Fördermaßnahme T(h)ür Tierwohl Schwein
einen Förderbescheid für den Zeitraum 2023-2027 erhalten haben, müssen lt. Förderrichtlinie einen Verwendungsnachweis vorlegen. Die Einhaltung des Termins, der für das Förderjahr 2023 vom TMIL auf den 30.4.24 (Ausschlusstermin!) verlängert wurde, ist zwingende Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel für das Jahr 2023, die bis zum 15.5.24 beantragt werden muss.
Im Verwendungsnachweis müssen die in 2023 tatsächlich gehaltenen Tiere (d.h. tagaktueller Belegungsnachweis) für die beantragten und bewillgten Fördereinheiten angegeben und digital über das Förderportal PORTIA im Fachbereich Tierwohl über das Tierregister eingepflegt werden.
Eine Anleitung für die Nachweisführung der Tierwohlmaßnahme Schwein (S1 bis S4) in PORTIA
steht im Fachbereich Tierwohl unter Dokumente
als PDF zur Verfügung.