Weiterbildungsveranstaltung "Stallbilanz" am 28.2.24
Mit Inkrafttreten der neuen TA Luft 2021 sind Vorgaben in Bezug auf die nährstoffangepasste Fütterung im Bereich der Geflügel- und Schweineernährung verankert, um Emissionen nachhaltig zu reduzieren. Es gilt, die maximalen Nährstoffausscheidungen bei Schweinen und Gefl ügel für Stickstoff (N) und Phosphat (P2O5) beim jeweiligen Produktionsverfahren einzuhalten bzw. nachzuweisen. Die Daten für die bedarfsangepasste Fütterung sind für Anlagen, die der Industrieemissionsrichtlinie unterliegen (sogenannte E
-Anlagen), einmal jährlich bis Ende März des Folgejahres der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorzulegen. Für das Jahr 2023 sind diese Daten erstmalig spätestens bis 31.03.2024 einzureichen. Für immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen, die mit G
und V
gekennzeichnet sind, ist die Einhaltung spätestens ab dem 01.12.2024 sicherzustellen und bei Bedarf der Immissionsschutzbehörde vorzulegen.
Zum Nachweis der in der TA Luft festgelegten Nährstoffwerte ist entsprechend Anhang 10 eine Dokumentation und Massenbilanzierung vorzunehmen. Ein hilfreiches Berechnungs-Tool ist das Stallbilanzierungsprogramm Stallbilanz (Schwein/Geflügel) zur Plausibilisierung der Best Verfügbaren Technik (BVT)
von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL, Grub). In Thüringen ist dieses Programm als Nachweis anerkannt. Damit die Praktiker das Programm kennenlernen und auch optimal nutzen können, findet am 28.02.2024 in der Zeit von 10:00 bis 11:15 Uhr eine Online-Veranstaltung im Rahmen vom Projekt Netzwerk Fokus Tierwohl statt.
Die Anmeldung ist bis zum 26.02.2024 über den Link bzw. per e-Mail möglich.
Am 27.02.2024 werden die Zugangsdaten für die Online-Veranstaltung versandt.
Das Seminar wird vom BMEL gefördert und ist kostenfrei.