Herkunftskennzeichnung für Fleisch ist in Kraft getreten
Am 1. Februar 2024 ist die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft getreten. Dies betrifft auch alle Direktvermarkter!
D.h. die Verkaufsstellen sind verpflichtet, zu kennzeichnen, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.
Nach einem Video des BMEL, veröffentlicht auf der Website müssen ab heute beim Verkauf von nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch Angaben dazu erfolgen, in welchem Land das Tier, von dem das Schweinefleisch usw. stammt, aufgezogen und geschlachtet wurde. Wenn beides in Deutschland erfolgte, kann als Ursprungsland Deutschland
angegeben werden.