IGS News

374 Grüne Tage 2016
© Barbara Neumann, Messe Erfurt GmbH

Vom 27. bis 29. September 2024 präsentiert die Landwirtschaftsmesse Grüne Tage Thüringen auf dem Erfurter Messegelände die Vielfalt der Thüringer Landwirtschaft transparent, modern, innovativ und erlebnisreich

Wie die Bauernzeitung in ihrer Ausgabe in der 17. Kalenderwoche berichtet, bleiben fast alle der 273 ostdeutschen Sauenhalter mit mehr als 10 Sauen bei der Stange. Dies ergab eine Recherche von Frank Hartmann von der der ostdeutschen Wochenzeitung, nachdem die Betriebe bis zum 9. Februar ihren zuständigen Veterinärämtern ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum vorlegen mussten. 10% der meldepflichtigen Betriebe biten ihren Sauen schon jetzt, d.h. 5 Jahre vor der gesetzlichen Frist, auch im Deckbereich Gruppenhaltung an mit mindestens 5 m² uneingeschränkt nutzbarer Fläche.

Die zum Teil erheblichen Konsequenzen für Stallbau und Verfahrenstechnik für Schweinehalter wurden anlässlich des Baulehrschaufachtages am 6. März 2024 diskutiert. Der Einladung waren etwa 60 Teilnehmer (Betriebe, Firmenvertreter und Stallplaner) nach Köllitsch gefolgt. Der Fachtag Bau und Technik wurde vom LfULG mit Unterstützung des bundesweiten Netzwerks Fokus Tierwohl, sowie der Bauförderung für Landwirtschaft (BFL) durchgeführt. Die Ergebnisse wurden von Dr. Eckhard Meyer, LfULG, Köllitsch zusammengefasst.

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen bietet am 7./8.5.24 einen Sachkundelehrgang Tierschutzgerechte Ferkelkastration mit Isofluran im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch an.

 

Für das Bundesprogramm zum Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung findet am 9.4.24 ein kostenfreies Webseminar und am 8.Mai 2024 eine Informations- und Diskussionsveranstaltung im Haus Düsse statt. Für beide Veranstaltungen ist eine Anmeldung unbedingt notwendig.

Bei tiergesundheitlichen Bestandsproblemen kann eine veterinärmedizinische Diagnostik in Form einer Sektion (auch pathologisch-anatomische Untersuchung genannt) wichtige Befunde liefern. Dabei geht es nicht nur um die Ermittlung der Todesursache, sondern meist auch um die Früherkennung von Infektionskrankheiten und ihrer Erreger.

Am 1. März 2024 startete das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) das Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Gefördet werden tiergerechtere Stallneu- und -umbauten (d.h. Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio) und ab 1. April 2024 anteilig auch die laufenden Mehrkosten für Schweinehalter, die in ihren Haltungseinrichtungen die Premiumanforderungen an das Tierwohl erfüllen. Anträge müssen an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.

Für das Programm, dessen Laufzeit auf sieben Jahre begrenzt ist, steht insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Förderhöhe für die investive Förderung wird gestaffelt:

  • Bei Investionen bis 500.000 Euro bis 60%,
  • Bei Gesamtbausummen von bis 2 Millionen Euro bis 50%
  • Bei weiteren Kosten bis fünf Millionen Euro bis zu 30 %.

Die Förderung der laufenden Mehrkosten als jährlicher Zuschuss pro gehaltenem förderfähigen Tier wird nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt:

  • Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden.
  • Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.
  • Die genannten Förderobergrenzen gelten nicht als Bestandsbegrenzung, d.h. auch größere Betriebe können grundsätzlich förderfähig sein.
  • Auch Teilbetriebsumstellungen sollen förderfähig sein.

Die Höhe der jährlich gültigen Pauschale für laufende Mehrkosten werden durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt und in Kürze veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Förderverfahren einschliesslich der Förderrichtlinien finden Sie hier:

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lädt ein zu Fachveranstaltungen im März :

Beide Veranstaltungen finden in der Lehrwerkstatt Technik der Innenwirtschaft (Geb. 55), Am Park 3, 04886 Arzberg statt. Um Anmeldung wird gebeten.

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie lädt ein zu Fachveranstaltungen im März :

Beide Veranstaltungen finden in der Lehrwerkstatt Technik der Innenwirtschaft (Geb. 55), Am Park 3, 04886 Arzberg statt. Um Anmeldung wird gebeten.

Am 1. Februar 2024 ist die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft getreten. Dies betrifft auch alle Direktvermarkter!

D.h. die Verkaufsstellen sind verpflichtet, zu kennzeichnen, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt die Regelung nur für unverpacktes Rinderfleisch sowie bei verpacktem Fleisch.

Nach einem Video des BMEL, veröffentlicht auf der Website müssen ab heute beim Verkauf von nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch Angaben dazu erfolgen, in welchem Land das Tier, von dem das Schweinefleisch usw. stammt, aufgezogen und geschlachtet wurde. Wenn beides in Deutschland erfolgte, kann als Ursprungsland Deutschland angegeben werden.