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Der Schweinewirtschaftsverband Sachsen-Anhalt e.V. weist auf die Einhaltung der Abgabefrist eines Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum in der Sauenhaltung hinweisen. Durch das in Kraft treten der 7. Änderung der Tierschutznutztierverordnung (TierSchNutztV) zum 09.02.2021, sind sauenhaltende Betriebe dazu verpflichtet innerhalb einer Frist von 3 Jahren, demnach bis zum 09.02.2024 ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum des Stalles vorzulegen oder anderenfalls den verbindlichen Ausstieg der Sauenhaltung bis spätestens zum 09.02.2026 beim zuständigen Veterinäramt bekanntzugeben.
Es besteht die Gefahr, dass sofern kein Betriebs- und Umbaukonzept fristgerecht eingereicht wird, ab 10.02.2024 die aktuellen Haltungsvorgaben für Sauen im Deckzentrum einzuhalten sind.
Nähere Informationen zur Erstellung eines Betriebs- und Umbaukonzeptes sowie erforderliche Formulare finden Sie auf der Website des FLI und im beigefügten Rundschreiben.
Am 6.März 2024 findet in der Aula der Fachschule für Agrarwirtschaft Friedrich Gottlob Schulze
, Am Burgblick 23 in 07646 Stadtroda die nächste Weiterbildungsveranstaltung zum Thema Tiergesundheit/Tierwohl - jeder Mitarbeiter zählt
statt. Das Seminar, das sich in erster Linie an Mitarbeiter in Schweine haltenden Betrieben richtet, wird von TLLLR, Netzwerk Focus Tierwohl, IGS Thüringen und Landvolkbildung ausgerichtet. Durch ihre motivierte sowie sach- und fachgerechte Betreuung haben die Mitarbeiter der Betriebe einen großen Einfluss auf das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit unserer Tiere. Dabei müssen alle Haltungsabschnitte und Arbeitsprozesse berücksichtigt werden.
In diesem Jahr werden der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Schweinehaltung, Impfung gegen Ebergeruch und Sortierschleusen thematisiert.
Verbindliche Anmeldungen mit Name und Geburtsdatum für die Präsenzteilnahme sind bis 01.03.2024 bzw. für die Online-Teilnahme bis 05.03.2024 (zusätzlich Angabe der e-Mail-Adresse) sind über die Landvolkbildung, Frau Grau bzw. das TLLLR, Frau Kallenbach bzw. das Anmeldeformular möglich.
Das Seminar wird vom BMEL gefördert und ist kostenfrei. Die Teilnahme wird zertifiziert.
Das Referat Tierschutz des TMASGFF informierte, dass entsprechend eines Beschlusses der Arbeitsgruppe Tierschutz die Dokumente des Aktionsplans zur Einhaltung der Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekupieren beim Schwein
aktualisiert wurden. Dies betrifft insbesondere die Tierhaltererklärung, die Risikoanalyse und die FAQ's (häufig vorkommende Fragen) zu beiden Unterlagen beinhalten. Dabei wurde sowohl die Novellierung der TierSchNutztV berücksichtigt als auch redaktionelle und inhaltliche Anpassungen vorgenommen, die hauptsächlich einer Klarstellung dienen und aus den Erfahrungen im Verwaltungsvollzug resultieren. Alle Dokumente sind auf der Homepage Ringelschwanz.info abrufbar.
In den als PDF beigefügten Dokumenten wurden die Ergänzungen zur besseren Übersicht gelb markiert hervorgehoben.