BRS News
IGS Aktuelles
Es ist ein wunder Punkt gewerblicher Tierhaltungsanlagen in Punkto Zukunftsfähigkeit: Nachdem 2013 die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich eingeschränkt wurde, fielen diese Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegen. Das hatte die Konsequenz, dass bei wesentlichen baulichen Änderungen ein Bebauungsplan oder Vorhaben- und Erschließungsplan vorgelegt werden musste. Wie die Bauernzeitung berichtet, sieht ein Gesetzentwurf wesentliche Erleichterungen vor. Voraussetzung soll sein, dass die Umbauten gewerblicher Ställe die vor 2013 gebaut wurden, der Verbesserung des Tierwohls dienen.
Hintergründe und Erfolgsaussichten auch im Zusammenhang mit der Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung lesen sie Bauernzeitung.
3. Online-Seminar zur Ferkelkastration
Eine gute Resonanz und Nachfrage veranlasste die FIBL Projekte GmbH, noch ein drittes Online-Seminar am 29. Juni 2020 ab 14.30 Uhr anzubieten. Denn ab dem 01. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration von unter acht Tage alten Ferkeln in Deutschland verboten. Um die betriebsindividuell beste Alternative auswählen zu können, werden in dieser gut zweistündigen Online-Veranstaltung alle vier derzeit zugelassenen Möglichkeiten (Ebermast, Impfung gegen Ebergeruch, Inhalations- und Injektionsnarkose) präsentiert. Für Schweinehalter sicher besonders interessant, dass Praktiker aus vier Betrieben über ihre Erfahrungen zu den Alternativen berichten und die Möglichkeit zum direkten Austausch mit Landwirten und Beratern bestehen. Einen weiteren Programmpunkt nimmt die Präsentation der Isoflurangeräte per Film und aller notwendigen Fakten rund um die Durchführung der Narkose durch die Tierhalter ein. Ob Sachkundeschulung oder Abgabe des Tierarzneimittels an die Tierhalter oder auch das Thema Arbeitsschutz, viele der offenen Fragen werden behandelt.
Diese Veranstaltung wird im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) durchgeführt.
Es wird um Anmeldung gebeten.
Von den in Thüringen jährlich erzeugten eine Million männliche Ferkel müssen ab 1.1.2021 voraussichtlich rund 85% weiter kastriert werden. Als zugelassenes Verfahren kann nach dem aktuellen Kenntnisstand die Inhalationsnarkose mit Isofluran durch den Tierhalter angewandt werden.
Dennoch haben Ferkelerzeuger, die sich darauf vorbereiten, das Verfahren anzuwenden, oft noch Fragen. Diese wurden vom TLLLR aufgegriffen und nach Gesetzeslage bzw. auch Rücksprache mit den zuständigen Stellen in Vorbereitung des Online-Seminars, das in Thüringen am 2. und 8. Juni durch die FIBL GmbH durchgeführt wurde, abgeklärt. Das betrifft die u.a. Rechtssituation bezüglich der Durchführung der Narkose durch Tierhalter und der Abgabe von Isofluran an Tierhalter, die Durchführung der Sachkundelehrgänge in Thüringen und auch das Verfahren zum Erwerb des Sachkundenachweises. Für Betriebe, die noch keinen Antrag auf Förderung geeigneter Narkosegeräte bei der BLE gestellt haben, finden sich auch noch Tips zum Antragsverfahren für zertifizierte Narkosegeräte. Bezug wird auch genommen auf die Hinweise der SVLFG, um in Punkto Arbeitsschutz entsprechend vorbereitet zu sein.
Enthalten sind auch wichtige Links zu den entsprechenden weiterführenden Informationen.
Abschluss der unendlichen Geschichte?
Wie die Bauernzeitung auf ihrer Homepage am 27.5.2020 berichtet, zeichnet sich eine Lösung im festgefahrenen Streit um die Haltung von Sauen im Kastenstand ab. Mit Spannung erwarten die Schweinehalter die Sitzung im Plenum des Bundesrates am 5. Juni, in der die neue Verordnung beschlossen werden könnte.
Nach dem aktuellen Bericht des Fachjournals haben sich Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auf einen Kompromissvorschlag zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verständigt, der nun zur Entscheidung steht. Die wesentliche Neuerung wäre, dass mit Inkrafttreten der Verordnung im Deckzentrum das ausgestreckte Liegen der Sauen in Seitenlage ohne bauliche Hindernisse ermöglicht werden muss. Ein anderes Schwein soll dabei kein Hindernis darstellen. Als Übergangsfrist stehen 8 Jahre, dann soll das vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg geforderte ungehinderte Ausstrecken in Seitenlage
in Kraft treten.
Leider klaffen eben doch immer wieder zwischen dem gesprochenen Wort und den Taten Schluchten: Die in den letzten Wochen vielfach beteuerte Wertschätzung hat es doch nicht geschafft, die Rahmen-bedingungen für einen Wirtschaftszweig zu gestalten, der dafür sorgt, dass die Menschen ernährt werden können, d.h. auch mit Fleisch- und Wurstwaren versorgt werden, die aus Deutschland kommen. Die Novelle zur TierSchNutztV wurde vertagt und das bedeuted weiteren Stillstand und fehlende Planungssicherheit, für jeden, der etwas verändern und in die Schweinehaltung in Deutschland investieren will. Und das heisst auch, wie es seit über fünf Jahren in Thüringen Praxis war, aushandeln von Kompromissen und Zugeständnissen mit den zuständigen Tierschutzbehörden, ohne Rechtssicherheit zu haben. Das ist auch für die Genehmigungsbehörden keine angenehme Sache! Und es gibt auch erste Beispiele für Sauenhalter, die neue, besonders tiergerechte Anlagen in jüngster Zeit gebaut haben, deren Ausrüstungstechnik möglicherweise dann nicht mehr den höheren Anforderungen entsprechen. Das ist nicht fair!
, protestiert Andrè Telle, Vorsitzender IGS Thüringer e.V. auf eine Nachfrage der Bauernzeitung Anfang Mai. Können wir es uns in Deutschland wirklich leisten, auf die Sauenhaltung zu verzichten? Was haben wir gekonnt, wenn immer mehr Sauenhalter, insbesondere die kleineren Familienbetriebe oder Gemischtbetriebe ihre Sauenhaltung aufgeben und die Ferkel aus anderen europäischen Ländern zu uns holen?
Seine Forderung ist klar: Der Berufsstand muss ökonomisch, modern, umweltverträglich und nachhaltig mit guten und sozialen Bedingungen für seine Mitarbeiter und Familien wirtschaften können.
Der vollständigen Beitrag der Bauernzeitung, Heft 19/2020 sowie ein fachliches Statement von Dr. E. Meyer zum Thema Mehr als die lichte Weite
finden Sie hier.
Web-Seminar zur Ferkelkastration
Ab dem 01. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration auch von unter acht Tage alten Ferkeln in Deutschland verboten. Um die betriebsindividuell beste Alternative auswählen zu können, werden in diesem gut zweistündigen Web-Seminar am 2. Juni 2020 bzw. am 8. Juni 2020 alle vier derzeit zugelassenen Möglichkeiten präsentiert. Dabei werden zunächst die wissenschaftlichen Hintergründe der Varianten dargestellt. Des Weiteren wird über die bundeslandspezifischen Gegebenheiten berichtet und es besteht die Möglichkeit zum direkten Austausch mit Landwirten und Beratern, die bereits Erfahrungen zu den Alternativen gesammelt haben. Einen weiteren Programmpunkt nimmt die Präsentation der Isoflurangeräte per Film ein.
Diese Veranstaltung wird im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) durchgeführt.
Es wird um Anmeldung gebeten.
Wie die Bauernzeitung berichtete, wurde heute, am 23. März 2020, die Land- und Ernährungswirtschaft vom Bundeskabinett als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Dies hat weitreichende Konsequenzen, denn es ist hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.
Wesentlich ist u.a. auch, dass das Bundesarbeitsministerium eine Verordnungsermächtigung erhält, angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen, die auch die landwirtschaftliche Erzeugung ausdrücklich berücksichtigt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (Zehn-Stunden-Grenze, Sechs-Tage-Woche) nicht ausreichen, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können.
Mehr als 200 Gäste konnten zur nunmehr 5. Weiterbildungsveranstaltung für Mitarbeiter aus Schweine haltenden Betrieben am 10. März in Waltershausen bzw. am 11. März in Jena begrüßt werden. In bewährter Weise hatten TLLLR, IGS Thüringen e.V., Landvolkbildung Thüringen e.V. sowie Qnetics auch die diesjährige Mitarbeiterschulung organisiert, die vom Tierwohlkompetenzzentrum des BMEL gefördert wurde. Die fachliche Fortbildung thematisierte in diesem Jahr die täglichen Arbeitsroutinen. Der bekannte Schweineflüsterer
Dr. Kees Scheepens, Tierarzt und Berater aus den Niederlanden legt großen Wert darauf, dass sich die Mitarbeiter gut um das Wohlbefinden der Schweine kümmern können. Dazu gehört Wissen, um nachdem, was man sieht, auch handeln zu können. Seine Ausführungen zum Thema Schweinesignale erkennen, deuten und nutzen
garantierten neues Wissen sowie Wissensauffrischung, um nach seinem Prinzip zu handeln: Erst einmal gucken, dann denken und anschließend etwas tun!
Seine Ausführungen ergänzte Dr. Simone Müller, Referentin für Schweinehaltung im TLLLR, mit Futter- und Wasserversorgung – Die Kunst auf Kleinigkeiten zu achten" im zweiten Teil der Veranstaltung. Obwohl sehr viele Prozesse in der Schweinehaltung heute automisch geregelt sind, um die Schwere der Arbeit zu erleichtern, gibt es viele Momente, in denen das Auge und das Tun des Mitarbeiters gefragt ist.
Die Kurzfassung der Präsentationen (mit englischen Untertiteln) können per Mail (info@thueringer-schweinehalter.de) angefordert werden.
Das Corona-Virus verbreitet sich rasant. Schweine haltende Betriebe wird empfohlen, Notfallpläne aufzustellen. Das Ziel ist ein weitgehend störungsfreier Ablauf des Betriebes während der Infektionswelle durch getrennte Arbeits- und Pausenzeiten. Damit bei der Erkrankung eines Mitarbeiters möglichst nicht alle anderen Kollegen in Quarantäne müssen, sollten die Mitarbeiter beispielsweise in Teams eingeteilt werden. Darüber hinaus ist Sorge zu tragen, dass zwischen den Pausen der Aufenthaltsraum ausreichend gelüftet wird, die Toiletten und Waschbecken und die Türklinken im Sozialtrakt gereinigt und desinfiziert werden. Vor dem Betreten der Sozialräume incl. Computerraum sind die Hände zu desinfizieren.
Nach Recherchen der Bauernzeitung (Zitat): … muss im Ernstfall unter Umständen nicht die gesamte Belegschaft unter Quarantäne gestellt werden, wo dies konsequent durchgeführt wird. Derartige Maßnahmen sollten aber in jedem Fall mit dem Gesundheitsamt abgeklärt werden. Denn bislang gibt es weder klare noch einheitliche Regeln.
Eine Vorlage zu den Betriebsregeln …
kann im internen Bereich unter Fachinfos/Corona abgerufen werden.
Mäster wünschen weiter kastrierte Ferkel
Knapp zehn Monate bis zum geforderten Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration ab 1. Januar 2021 kristallisiert sich für Thüringer Schweinehalter ein deutlicher Trend heraus: 85% der der in Thüringen erzeugten Ferkel müssen weiter kastriert werden. Das zeigte eine Umfrage, die von der IGS Thüringen e.V. gemeinsam mit dem TBV Erfurt e.V. durchgeführt wurde, wie auch die Bauernzeitung berichtete. Nach den Antworten der Mitgliedsbetriebe, die mehr als die Hälfte des Sauenbestandes und mehr als ein Drittel des Mastschweinebestandes repräsentieren, können jedoch die Hälfte der Sauenhalter noch nicht sagen, welches Verfahren sie ab diesem Termin anwenden werden. Aufgrund mehrerer Faktoren stehen die Zeichen für die Nutzung der Inhalationsnarkose mit Isofluran deutlich hinter denen für die Injektionsnarkose. Unklarheiten wie die Abgabe des Arzneimittels Isofluran an den Tierhalter und Fragen zum Arbeitsschutz sind Gründe, warum das Verfahren sehr zögerlich für ca. ein Fünftel der Ferkel favorisiert wird. Darüber hinaus gibt es bisher noch keine zertifizierten Geräte. Es ist zwar bekannt, dass die DLG-Prüfungen laufen, aber allein darauf kann keine einzelbetriebliche Entscheidung fußen. Mehrer Betriebe fragen auch nach der Durchführung der Sachkundelehrgänge, die eine Voraussetzung für die Durchführung durch die Mitarbeiter ist. Die Verordnungen haben Rechtskraft und sollten schnellstmöglich mit verbindlichen Schulungsangeboten umgesetzt werden. Das BMEL hat mit einer Förderrichtlinie die Voraussetzungen geschaffen, landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) durch Zuwendungen finanziell zu unterstützen. Die Anschaffung solcher Geräte, die von mehreren Herstellern angeboten werden sollen, wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, bzw. maximal mit bis zu 5.000 Euro je Unternehmen gefördert. Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Anträge sind bis zum 1. Juli 2020 an die BLE zu stellen. Es gilt das Windhundverfahren.