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IGS Aktuelles

Leider klaffen eben doch immer wieder zwischen dem gesprochenen Wort und den Taten Schluchten: Die in den letzten Wochen vielfach beteuerte Wertschätzung hat es doch nicht geschafft, die Rahmen-bedingungen für einen Wirtschaftszweig zu gestalten, der dafür sorgt, dass die Menschen ernährt werden können, d.h. auch mit Fleisch- und Wurstwaren versorgt werden, die aus Deutschland kommen. Die Novelle zur TierSchNutztV wurde vertagt und das bedeuted weiteren Stillstand und fehlende Planungssicherheit, für jeden, der etwas verändern und in die Schweinehaltung in Deutschland investieren will. Und das heisst auch, wie es seit über fünf Jahren in Thüringen Praxis war, aushandeln von Kompromissen und Zugeständnissen mit den zuständigen Tierschutzbehörden, ohne Rechtssicherheit zu haben. Das ist auch für die Genehmigungsbehörden keine angenehme Sache! Und es gibt auch erste Beispiele für Sauenhalter, die neue, besonders tiergerechte Anlagen in jüngster Zeit gebaut haben, deren Ausrüstungstechnik möglicherweise dann nicht mehr den höheren Anforderungen entsprechen. Das ist nicht fair!
, protestiert Andrè Telle, Vorsitzender IGS Thüringer e.V. auf eine Nachfrage der Bauernzeitung Anfang Mai. Können wir es uns in Deutschland wirklich leisten, auf die Sauenhaltung zu verzichten? Was haben wir gekonnt, wenn immer mehr Sauenhalter, insbesondere die kleineren Familienbetriebe oder Gemischtbetriebe ihre Sauenhaltung aufgeben und die Ferkel aus anderen europäischen Ländern zu uns holen?
Seine Forderung ist klar: Der Berufsstand muss ökonomisch, modern, umweltverträglich und nachhaltig mit guten und sozialen Bedingungen für seine Mitarbeiter und Familien wirtschaften können.
Der vollständigen Beitrag der Bauernzeitung, Heft 19/2020 sowie ein fachliches Statement von Dr. E. Meyer zum Thema Mehr als die lichte Weite
finden Sie hier.
Web-Seminar zur Ferkelkastration
Ab dem 01. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration auch von unter acht Tage alten Ferkeln in Deutschland verboten. Um die betriebsindividuell beste Alternative auswählen zu können, werden in diesem gut zweistündigen Web-Seminar am 2. Juni 2020 bzw. am 8. Juni 2020 alle vier derzeit zugelassenen Möglichkeiten präsentiert. Dabei werden zunächst die wissenschaftlichen Hintergründe der Varianten dargestellt. Des Weiteren wird über die bundeslandspezifischen Gegebenheiten berichtet und es besteht die Möglichkeit zum direkten Austausch mit Landwirten und Beratern, die bereits Erfahrungen zu den Alternativen gesammelt haben. Einen weiteren Programmpunkt nimmt die Präsentation der Isoflurangeräte per Film ein.
Diese Veranstaltung wird im Auftrag des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) durchgeführt.
Es wird um Anmeldung gebeten.
Wie die Bauernzeitung berichtete, wurde heute, am 23. März 2020, die Land- und Ernährungswirtschaft vom Bundeskabinett als systemrelevante Infrastruktur anerkannt. Dies hat weitreichende Konsequenzen, denn es ist hinsichtlich Quarantänemaßnahmen und Betriebsschließungen möglich, dass diese Infrastruktur unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes aufrecht erhalten bleibt.
Wesentlich ist u.a. auch, dass das Bundesarbeitsministerium eine Verordnungsermächtigung erhält, angemessene arbeitszeitrechtliche Regelungen zu erlassen, die auch die landwirtschaftliche Erzeugung ausdrücklich berücksichtigt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die bisher im Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen (Zehn-Stunden-Grenze, Sechs-Tage-Woche) nicht ausreichen, um auf außergewöhnliche Notfälle, insbesondere epidemische Lagen von nationaler Tragweite, schnell, effektiv und bundeseinheitlich reagieren zu können.

Mehr als 200 Gäste konnten zur nunmehr 5. Weiterbildungsveranstaltung für Mitarbeiter aus Schweine haltenden Betrieben am 10. März in Waltershausen bzw. am 11. März in Jena begrüßt werden. In bewährter Weise hatten TLLLR, IGS Thüringen e.V., Landvolkbildung Thüringen e.V. sowie Qnetics auch die diesjährige Mitarbeiterschulung organisiert, die vom Tierwohlkompetenzzentrum des BMEL gefördert wurde. Die fachliche Fortbildung thematisierte in diesem Jahr die täglichen Arbeitsroutinen. Der bekannte Schweineflüsterer
Dr. Kees Scheepens, Tierarzt und Berater aus den Niederlanden legt großen Wert darauf, dass sich die Mitarbeiter gut um das Wohlbefinden der Schweine kümmern können. Dazu gehört Wissen, um nachdem, was man sieht, auch handeln zu können. Seine Ausführungen zum Thema Schweinesignale erkennen, deuten und nutzen
garantierten neues Wissen sowie Wissensauffrischung, um nach seinem Prinzip zu handeln: Erst einmal gucken, dann denken und anschließend etwas tun!
Seine Ausführungen ergänzte Dr. Simone Müller, Referentin für Schweinehaltung im TLLLR, mit Futter- und Wasserversorgung – Die Kunst auf Kleinigkeiten zu achten" im zweiten Teil der Veranstaltung. Obwohl sehr viele Prozesse in der Schweinehaltung heute automisch geregelt sind, um die Schwere der Arbeit zu erleichtern, gibt es viele Momente, in denen das Auge und das Tun des Mitarbeiters gefragt ist.
Die Kurzfassung der Präsentationen (mit englischen Untertiteln) können per Mail (info@thueringer-schweinehalter.de) angefordert werden.
Das Corona-Virus verbreitet sich rasant. Schweine haltende Betriebe wird empfohlen, Notfallpläne aufzustellen. Das Ziel ist ein weitgehend störungsfreier Ablauf des Betriebes während der Infektionswelle durch getrennte Arbeits- und Pausenzeiten. Damit bei der Erkrankung eines Mitarbeiters möglichst nicht alle anderen Kollegen in Quarantäne müssen, sollten die Mitarbeiter beispielsweise in Teams eingeteilt werden. Darüber hinaus ist Sorge zu tragen, dass zwischen den Pausen der Aufenthaltsraum ausreichend gelüftet wird, die Toiletten und Waschbecken und die Türklinken im Sozialtrakt gereinigt und desinfiziert werden. Vor dem Betreten der Sozialräume incl. Computerraum sind die Hände zu desinfizieren.
Nach Recherchen der Bauernzeitung (Zitat): … muss im Ernstfall unter Umständen nicht die gesamte Belegschaft unter Quarantäne gestellt werden, wo dies konsequent durchgeführt wird. Derartige Maßnahmen sollten aber in jedem Fall mit dem Gesundheitsamt abgeklärt werden. Denn bislang gibt es weder klare noch einheitliche Regeln.
Eine Vorlage zu den Betriebsregeln …
kann im internen Bereich unter Fachinfos/Corona abgerufen werden.
Mäster wünschen weiter kastrierte Ferkel
Knapp zehn Monate bis zum geforderten Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration ab 1. Januar 2021 kristallisiert sich für Thüringer Schweinehalter ein deutlicher Trend heraus: 85% der der in Thüringen erzeugten Ferkel müssen weiter kastriert werden. Das zeigte eine Umfrage, die von der IGS Thüringen e.V. gemeinsam mit dem TBV Erfurt e.V. durchgeführt wurde, wie auch die Bauernzeitung berichtete. Nach den Antworten der Mitgliedsbetriebe, die mehr als die Hälfte des Sauenbestandes und mehr als ein Drittel des Mastschweinebestandes repräsentieren, können jedoch die Hälfte der Sauenhalter noch nicht sagen, welches Verfahren sie ab diesem Termin anwenden werden. Aufgrund mehrerer Faktoren stehen die Zeichen für die Nutzung der Inhalationsnarkose mit Isofluran deutlich hinter denen für die Injektionsnarkose. Unklarheiten wie die Abgabe des Arzneimittels Isofluran an den Tierhalter und Fragen zum Arbeitsschutz sind Gründe, warum das Verfahren sehr zögerlich für ca. ein Fünftel der Ferkel favorisiert wird. Darüber hinaus gibt es bisher noch keine zertifizierten Geräte. Es ist zwar bekannt, dass die DLG-Prüfungen laufen, aber allein darauf kann keine einzelbetriebliche Entscheidung fußen. Mehrer Betriebe fragen auch nach der Durchführung der Sachkundelehrgänge, die eine Voraussetzung für die Durchführung durch die Mitarbeiter ist. Die Verordnungen haben Rechtskraft und sollten schnellstmöglich mit verbindlichen Schulungsangeboten umgesetzt werden. Das BMEL hat mit einer Förderrichtlinie die Voraussetzungen geschaffen, landwirtschaftliche Betriebe bei der Anschaffung von Narkosegeräten für die Ferkelkastration (Isoflurannarkose) durch Zuwendungen finanziell zu unterstützen. Die Anschaffung solcher Geräte, die von mehreren Herstellern angeboten werden sollen, wird mit bis zu 60 Prozent der Gerätekosten, bzw. maximal mit bis zu 5.000 Euro je Unternehmen gefördert. Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Anträge sind bis zum 1. Juli 2020 an die BLE zu stellen. Es gilt das Windhundverfahren.
Schon kurz vor 11.00 Uhr meldete der BRS am vergangenenen Freitag: Die Entscheidung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde vertagt. Diese Entscheidung ist zweifellos auch als Reaktion auf die umfangreichen Aktionen der Schweinehalter zu sehen, die unterstützt von der BFL in Berlin zahlreich vertreten waren. Die Bauförderung Landwirtschaft (BFL) hatte Formulierungen für die Tierschutz-Nutztier-Haltungsverordnung entwickeltet, die eine weitere Steigerung des Tierwohls bewirken, allerdings auch weiterhin eine wirtschaftlich machbare Schweinehaltung in Deutschland, und damit auch regionale Lebensmittel.
Nach Informationen der Bauernzeitung wurde der Punkt am Morgen unmittelbar vor Beginn der Sitzung in der traditionellen Chefrunde
als noch nicht entscheidungsreif bewertet, obwohl Bund und Länder nach Berichten der Bauernzeitung auch am Vorabend noch einmal versuchten, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu erarbeiten. Welche Vorschläge des Ausschusses mehrheitsfähig im Bundesrat sind, entscheidet sich in einer der nächsten Sitzungen, frühestens am 13. März 2020.
Am Freitag der kommenden Woche (14.2.20) wird der Bundesrat unter dem Tagesordnungspunkt 38www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/985/tagesordnung-985.htmlüber die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
debattieren und abstimmen, der u.a. die Haltung von Schweinen neu regelt. Für die Sauenhalter geht es um viel wenn nicht sogar um alles. Wie die Bauernzeitung berichtet, gehen die Änderungsvorschläge zum Teil sehr deutlich über den Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinaus: Die Vorschläge für das Platzangebot der Sauen und die Übergangfristen sind die kritischsten Punkte. Schlägt das BMEL für die Abferkelbox bereits sehr ehrgeizige 6,5 m² für die Sau vor, verlangt die Mehrheit der Länder 7,0 m². Ähnliche Auch die im BMEL-Entwurf vorgeschlagene Übergangsfrist von bis zwölf Jahren halten die Länder acht Jahre für angemessen.
Die Bauförderung Landwirtschaft (BFL), ein Verein von Firmen, Beratern und Wissenschaftlern, die die Tierhaltung in Deutschland mindestens erhalten, bestenfalls fördern wollen, begrüßt ausdrücklich die Weiterentwicklung des Tierschutzes durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
. Bereits in der Praxis gesammelte Erfahrungen zur Verbesserung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSNHV) können in den Entwurf einfließen können, denn dies verbessert sehr die Umsetzbarkeit im Sinne des Tierschutzes! Auf der Basis von diesem, zwischen Firmen, Beratern und Wissenschaftlern erarbeitetem und abgestimmten Wissen, hat die BFL Lösungsansätze zur Weiterentwicklung der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erarbeitet. Diesen BFL-Lösungsansätzen haben sich mehrere Gruppen von praktizierenden Tierhaltern und praktizierenden Fachtierärzten, u.a. auch die IGS Thüringen e.V. angeschlossen. Die Stellungnahme ist beigefügt.

Bereits seit mehreren Jahren werden in Thüringen Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Tiergesundheit/Tierwohl - jeder Mitarbeiter zählt
angeboten. In diesem Jahr stehen die Themen Tiersignale und Fütterung sowie Wasserversorgung im Mittelpunkt.
Im ersten Teil zeigt der niederländische Tierarzt Dr. Kees Scheepens, auch bekannt als der Schweineflüsterer
, worauf es im täglichen Umgang mit Schweinen ankommt.
Was sehe ich? Was bedeutet das? Was muss ich tun? Kees Scheepens geht komplex an das heran, was ein Schwein wirklich braucht: Futter, Wasser, Luft, Platz, Licht, Ruhe und Gesundheit. Und genau das muss ein Tierpfleger alles im Blick haben und verstehen, um Veränderungen wahrzunehmen und kritische Situationen zu erkennen. Dies ist ein wesentlicher Schlüssel dafür, mögliche Belastungssituationen der Tiere rechtzeitig zu erkennen und schnell reagieren zu können.
Im zweiten Teil ergänzt Dr. Simone Müller die Ausführungen von Kees Scheepens mit dem Schwerpunkt Fütterung und Wasserversorgung – speziell für Mitarbeiter! Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Thüringer Pilotprojekt werden praktische Beispiele angesprochen, worauf bei der täglichen Arbeitsroutine zu achten ist.
Monatlich wurden bisher in Thüringen lt. Thüringer Landesamt für Statistik 75 - 80.000 Schweine geschlachtet. Rund 60.000 (d.h. ca. 80%) wurden nach Altenburg geliefert, davon nach Angaben des Vion-Konzern 90% aus Mitteldeutschland. Was mit diesen Schweinen wird, wohin sie nach der Schließung der Schweineschlachtung in Altenburg im 1. Quartal 2020 transportiert werden müssen, ist offen. Die Mitteldeutsche Schlacht- und Nutzvieh Erzeugergemeinschaft w.V. mit ihren 90 Mitgliedern ist geschockt und sucht nach Lösungen. Genauso betrifft es die Direktvermarkter im Ostthüringer Raum, die bisher ihre Schweine in Altenburg schlachten ließen, die weiteren Verarbeitung zu den hochgeschätzten Thüringer Produkten aber selbst vornahmen. Auch die sächsischen Kollegen hatten mehrere Programme auf diesem Segment aufgebaut, so dass der Anteil der Lohnschlachtungen rund ein Fünftel der Altenburger Schlachtungen ausmachte.
Gefragt ist hier nicht nur die Wirtschaft, neue Lösungen zu finden, denn das Aus der Schweineschlachtung betrifft ganz Mitteldeutschland, wie die Bauernzeitung berichtet.